Häufige
Fragen

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Hier haben wir die häufigsten Fragen rund um die Zulassung zu unserer Ausbildung und zu deren Ablauf zusammengefasst. Ihre Frage wird hier oder auf den anderen Seite nicht beantwortet? Bitte kontaktieren Sie uns!

Wie finde ich eine Stelle für die praktische Tätigkeit?

Eine Liste unserer Kooperationskliniken finden Sie hier. Sie können direkten Kontakt mit den dort angegebenen Kontaktpersonen aufnehmen und so erfahren, ob und wann eine sog. PPiA-Stelle (PPiA = Psychologischer Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut in Ausbildung od. auch PiP-Stelle = Psychologin bzw. Psychologe im Praktikum) frei wird. Am besten und auch angemessen wäre hier natürlich eine Stelle, die auch nach TöVD (EG 13) bezahlt wird. Wenn Sie in eine Klinik wollen, die nicht auf unserer Liste verzeichnet ist, dann teilen Sie uns dies bitte mit. Es ist durchaus möglich, einen individuellen Kooperationsvertrag mit dieser Klinik abzuschließen.

Wie lange muss die praktische Tätigkeit dauern?

In Bayern können die 1.200 Stunden Psychiatriezeit (PT1) in mindestens 8 Monaten und die 600 Stunden Psychosomatik (PT2) in mindestens 4 Monaten absolviert werden. Die Praktika können auch in verschiedene Blöcke aufgeteilt werden, wobei jeder Block mindestens 3 Monate dauern muss, um anerkannt zu werden.

Was kostet die Ausbildung bei uns?

Die Gesamtkosten betragen für die dreijährige Ausbildung aktuell 17.820 Euro (Stand Februar 2021). Allerdings refinanziert sich dieser Betrag durch die Einnahmen während der praktischen Ausbildung in Form der Behandlung von Patientinnen und Patienten in unserer Ambulanz bzw. kooperierenden Praxisambulanzen. Nach Abzug aller Ausbildungskosten, übersteigt der Verdienst die Ausbildungskosten um mindestens 14.130,00 € (siehe Punkt Ausbildungskosten). Lebenshaltungskosten sind bei dieser Rechnung nicht berücksichtigt.

Wie setzen sich die Ausbildungskosten zusammen?

Da wir ein universitäres Ausbildungsinstitut sind, verfolgen wir keine eigenständigen finanziellen Interessen, sondern können die Ausbildungen kostendeckend kalkulieren.

Wie sich die Kosten im Einzelnen zusammensetzen, haben wir Ihnen unter dem Punkt Ausbildungskosten zusammengestellt.

Werden Zusatzqualifikationen angeboten?

Ja! Wir bieten sowohl die Möglichkeit, die zusätzliche Fachkunde in Kinder-und Jugendpsychotherapie als auch in Gruppentherapie, Übenden Verfahren (PMR und AT) und Suggestiven Verfahren (Hypnose) zu erlangen, siehe auch hier.

Wird die Wahl der Supervisoren vom Institut vorgeschrieben?

Sie können sich Ihre Supervisorinnen und Supervisoren aus der Supervisorenliste frei auswählen und für die Gruppensupervision auch die 4er-Gruppen selbst zusammensetzen. Supervisorinnen und Supervisoren anderer staatlich anerkannter Institute werden von uns ebenfalls anerkannt. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall, damit wir einen entsprechenden Rahmenvertrag mit dem Supervisorin und Supervisor abschließen können, welcher Voraussetzung für die Zusammenarbeit ist.

Was sind die Voraussetzungen für den Einstieg in die praktische Ausbildung?

Für den Einstieg in die praktische Ausbildung müssen Sie 1200 Stunden Praktische Tätigkeit 1 vollständig absolviert, sowie die Zwischenprüfung bestanden haben.

Fällt in der praktischen Ausbildung eine „Raummiete“ für die Nutzung der Behandlungsräume an?

Innerhalb unserer Ausbildungsambulanz können Sie die Räume gerne ohne jegliche Zusatzkosten für die Therapiestunden nutzen. Auch darf die vorhandene Infrastruktur unserer Ambulanz (Büromaterialien, Bibliothek, Gemeinschafts-PCs mit Abrechnungs- und Testungsprogramm, Videoaufnahmegeräte, Telefone, Aktenarchive etc.) gerne genutzt werden.

Möchten Sie ihre Ausbildung in einer kooperierenden Lehrpraxis absolvieren, wird auch dort keine Raummiete erhoben.

Wann und wie oft finden Theorieseminare statt?

Für die Theorieseminare haben sich die Freitage (ab 14:30 Uhr) und Samstage bewährt, damit Sie in der Woche die Psychiatriepraktika ableisten bzw. Ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen können.

In den (bayerischen) Ferienzeiten sowie rund um Feiertage finden in der Regel keine Seminare statt.

Die 600 Theoriestunden werden in einem Zeitraum von 3 Jahren angeboten, d. h. im Durchschnitt ist pro Jahr mit etwa zwölf bis dreizehn Theorie-Wochenenden (á 16 Unterrichtseinheiten) zu rechnen.

Muss die Ausbildung nach 3 Jahren abgeschlossen sein?

Es besteht keine Regelstudienzeit, nur eine Mindestdauer von 3 Jahren, innerhalb welcher wir verpflichtet sind, die notwendigen Ausbildungsteile (Theoretischer Unterricht, Selbsterfahrung, Supervision, Praktische Tätigkeit und Praktische Ausbildung) anzubieten.

Es ist jedoch gesetzlich nicht definiert, wann die Anmeldung zur staatlichen Prüfung zu erfolgen hat.

Habe ich die Möglichkeit, während der Ausbildung BAFöG zu beziehen?

Ja, die Ausbildung ist förderungsfähig nach BAFöG. Hierfür muss ein Antrag an die jeweiligen Ausbildungsämter der Städte bzw. Kreise gestellt werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Welche Studienabschlüsse brauche ich, um mit der Ausbildung zur  Psychologischen Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut zu starten?

Für die Zulassung zur Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin und Psychotherapeut (PP) ist ein Master-Abschluss in Psychologie ausreichend. Dieser muss nicht auf einem Bachelor-Abschluss in Psychologie aufbauen. Das Masterstudium muss mit einer Prüfungsleistung im Fach Klinische Psychologie abgeschlossen werden, wobei die Anzahl der erworbenen ECTS keine Rolle spielt. Auch die Dauer des Masterstudiums ist nicht von Bedeutung.

Ein Bachelorabschluss ist nicht ausreichend.

Was verändert sich durch die Ausbildungsreform?

Ab September 2021 starten die ersten Masterstudiengänge in Psychotherapie nach der neuen Ausbildungsregelung. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Wie lange dauern die jeweiligen Ausbildungsstunden?

  • Eine Stunde theoretischer Unterricht umfasst 45 Minuten,
  • die Selbsterfahrung und Supervision umfassen jeweils 50 Minuten,
  • bei Behandlungsstunden der praktischen Ausbildung ist die Dauer 50 Minuten,
  • bei der Praktischen Tätigkeit I und Praktischen Tätigkeit II je 60 Minuten und
  • Arbeitsgruppenstunden umfassen 45 Minuten.

Wie wird der Nachweis für die Teilnahme an den Theorie-Seminaren erbracht?

Am Ende eines Seminartages bestätigen Sie auf einer Teilnehmerliste (wird von dem Dozentin/Dozent herausgeben) Ihre Anwesenheit durch Ihre Unterschrift.

Außerdem werden im Studienbuch Seminarthema, Termin, Stundenumfang und Dozentin bzw. Dozent von Ihnen eingetragen und anschließend von dem jeweiligen Dozentinnen bzw. Dozenten abgezeichnet.

In welchem zeitlichen Umfang muss die Praktische Tätigkeit I erfolgen?

Es sind insgesamt 1.200 Stunden in Blöcken von mindestens 3 Monaten (pro Einrichtung) zu absolvieren. Bei einem Praktikum, welches in Vollzeit (bei PiA sind das laut BPtK bzw. Urteil ArbG Köln 26h/Woche) absolviert wird, können die Stunden in ca. 12 Monaten abgeleistet werden. Wenn man mehr als Vollzeit arbeitet (also z.B. 38,5h) dann können die Stunden auch in ca. 8 Monaten abgeleistet werden.

In welchem zeitlichen Umfang muss die Praktische Tätigkeit II erfolgen?

Es sind insgesamt 600 Stunden in Blöcken von mindestens 3 Monaten (pro Einrichtung) zu absolvieren. Bei einem Vollzeitpraktikum können die Stunden in ca. 4 Monaten abgeleistet werden.

Wann kann ich mit der Durchführung von Behandlungsstunden beginnen und können Praktische Tätigkeit und Praktische Ausbildung parallel erfolgen?

Mit der Praktischen Ausbildung können Sie dann beginnen, wenn Sie durch die bisherige Ausbildung die Befähigung zur eigenständigen Patientenbehandlung erreicht haben. Dies ist in der Regel erst dann der Fall, wenn Sie etwa die Hälfte der Ausbildung absolviert haben. Die gleichzeitige Durchführung von Praktischer Ausbildung und Praktischer Tätigkeit, unter Umständen noch am gleichen Patientinnen und Patienten, ist nicht zulässig.

Wie erfolgt der Nachweis, dass im Rahmen der Praktischen Ausbildung jede vierte Behandlungsstunde supervidiert wurde?

Es muss nur nachgewiesen werden, dass für die 600 Behandlungsstunden 150 Stunden Supervision erfolgt sind, was bedeutet, dass im Durchschnitt jede vierte Behandlungsstunde supervidiert wurde. Bitte achten Sie selbstständig auf die Regelmäßigkeit der Supervision.

Kann ich bei einem Supervisor sowohl Einzel- als auch Gruppensupervision in Anspruch nehmen?

Ja. Es sollte aber berücksichtigt werden, dass die Supervisionsstunden bei mindestens drei verschiedenen anerkannten Supervisoren erfolgen müssen.

Die Klinik oder Praxis, in der ich Praktikum machen möchte oder der Supervisor, den ich mir gesucht habe, gehört nicht zu den Kooperationspartnern des ZAP.

Weitere Kooperationspartner können wir jederzeit anerkennen. Allerdings bedarf dies immer eines gewissen zeitlichen Vorlaufs, da die Anerkennung über das Landesprüfungsamt läuft. In Einzelfällen kann dies zu einer mehrmonatigen Verzögerung führen. Ist die Klinik/ die Praxis/ der Supervisor bereits anerkannt, ist eine Zusammenarbeit in der Regel kein Problem, bedarf aber den Abschluss eines Rahmenvertrages mit uns, was ebenfalls zeitlichen Vorlauf erfordert.

Ich habe schon Praktika in Kliniken gemacht. Werden diese anerkannt?

Grundsätzlich leider nicht. Es ist laut Gesetz unmöglich, Inhalte in die Ausbildung einzubringen, die vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages absolviert wurden.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Das Psychotherapeutengesetz sieht eine 3- oder eine 5-jährige Variante vor. Tatsächlich sind aber die Realitäten der Praktika mit diesen gedachten Varianten kaum vereinbar.

Wir stellen unsere Ausbildungslehrgänge so ein, dass die theoretischen Inhalte sowie die Selbsterfahrung in 3 Jahren abgeschlossen sind und somit die Anmeldung zur Prüfung möglich wäre. Es hängt aber von Ihnen ab, die weiteren Teile der Ausbildung so zu organisieren, dass sie den eigenen privaten und beruflichen Vorstellungen entsprechen.

Stellschrauben bilden Ort, Umfang und Zeitraum des Klinikpraktikums, sowie Anzahl und Häufigkeit der durchgeführten Therapien (Praktische Ausbildung) unter Supervision.

Die durchschnittliche Ausbildungsdauer liegt bei etwa 4 Jahren.

Zu welchem Zeitpunkt kann die Ausbildung bei uns begonnen werden?

Unsere Ausbildungsjahrgänge starten jährlich im Okotober.

Wie lässt sich unser „theoretischer Hintergrund“ beschreiben?

Wir vermitteln einen integrativen Ansatz insofern, als dass wir neue Erkenntnisse aus der Psychotherapieforschung in die Verhaltenstherapie mit einfließen lassen und die entsprechenden Methoden und Techniken in verhaltenstherapeutische Ätiologiemodelle einbetten.

Wir lehren natürlich das gesamte Spektrum der Verhaltenstherapie, bieten zusätzlich aber auch Seminare zu psychodynamischen Verfahren, humanistischen Verfahren, der Schematherapie, der psychotherapeutischen Behandlung sexueller Störungen, der Körperpsychotherapie und anderen Verfahren an.

Der Beziehungsebene zwischen Therapeutin/ Therapeut und Patientin/ Patient kommt eine zentrale Bedeutung zu.

Wo finde ich das Curriculum?

Gerne senden wir Ihnen unser aktuelles Curriculum per Mail zu. Kontaktieren Sie uns dazu über zap@fau.de

Wie viele Bewerber gibt es pro Jahrgang im Schnitt?

Es gibt in der Regel deutlich mehr Bewerberinnen und Bewerber als Ausbildungsplätze. Wir setzen keine Bewerbungsfristen, sondern entscheiden über die Vergabe der Ausbildungsplätze in der Reihenfolge des Bewerbungseingangs. Ihre frühzeitige Bewerbung macht Sinn, wenn Sie sich z. B. schon in der Abschlussphase Ihres Studiums einen Ausbildungsplatz sichern möchten. Daher nehmen wir ganzjährig Bewerbungen entgegen.

Gibt es ein Informationsgespräch? Wenn ja: In welcher Form?

Wir ziehen das persönliche Gespräch einer allgemeinen Informationsveranstaltung vor. Ihre ersten Fragen beantworten wir direkt am Telefon oder per E-Mail. Für weitergehende Fragen laden wir Sie gerne zu uns ein. Wenn Sie uns vorab (unverbindlich) kennenlernen möchten, melden Sie sich gerne um einen Termin zu vereinbaren.

Wie läuft die Bewerbungsrunde ab?

Wir verzichten auf Bewerbungsfristen und Zulassungsseminare, sondern entscheiden über die Vergabe von Ausbildungsplätzen in der Reihenfolge der Bewerbungseingänge.

Details zu dem Bewerbungsablauf finden Sie hier.

Wenn die formalen Voraussetzungen für die Psychotherapieausbildung erfüllt sind, laden wir Sie zu uns ein und führen ein Kennenlerngespräch. Danach teilen wir Ihnen zeitnah mit, ob wir Ihnen einen Ausbildungsplatz anbieten.

Bekomme ich für die Patientenbehandlung ein Honorar?

Innerhalb der Praktischen Ausbildung erhalten Sie 50 % des aktuellen EBM-Satzes ausgezahlt (siehe auch Kosten).