Zulassungs-
Voraus­setzungen

Voraussetzungen für die Ausbildung

Sie haben das Ziel die Approbation zur Psychologischen Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut zu bekommen?

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten legt fest, welche Voraussetzungen für die Ausbildung erfüllt werden müssen. Kurz zusammengefasst: Master- oder Diplomabschluss in Psychologie mit bestandener Prüfung im Fach Klinische Psychologie oder ein im Ausland erworbener, gleichwertiger Abschluss.

Master- oder Diplomabschluss in Psychologie und bestandene Prüfung im Fach Klinische Psychologie in der Tasche?
Kann losgehen!

Für weitere Informationen zur Reform der Weiterbildung klicken Sie hier. Bei weiteren Fragen zur Reform oder Anerkennung Ihres Studienabschlusses kontaktieren Sie uns bitte hier.

Voraussetzungen für Studienbeginn (Bachelor) vor 1. September 2020

Sie haben das Psychologiestudium vor September 2020 begonnen.

Für die Zulassung zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeut (PP) ist ein Master-Abschluss in Psychologie ausreichend und dieser muss nicht auf einem Bachelor-Abschluss in Psychologie aufbauen. Das Masterstudium muss mit einer Prüfungsleistung im Fach Klinische Psychologie abgeschlossen werden, wobei die Anzahl der erworbenen ECTS keine Rolle spielt. Auch die Dauer des Masterstudiums ist nicht von Bedeutung.

Sollten Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann Ihre Eignung alternativ mit einer Einzelfallprüfung festgestellt werden, bei der wir Sie gerne unterstützen.

Um die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut zu absolvieren, gilt eine Übergangszeit von 12 Jahren bis Herbst 2032, in der Sie Ihr Studium und Ihre Ausbildung zur Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut nach der alten Gesetzeslage (vor 2020) beenden können. Durch Härtefallregelungen kann die Frist bis Herbst 2035 verlängert werden.

 

Sie haben im Ausland studiert?

Sie können die Ausbildung bei uns auch mit einem ausländischen Studienabschluss im Fach Psychologie beginnen. Das ausländische Studium muss inhaltlich und zeitlich mit dem deutschen Universitätsabschluss Master of Science (bzw. Diplom) in Klinischer Psychologie übereinstimmen. 

Bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ZAB können Sie sich informieren, ob Ihr Abschluss die nötigen Voraussetzungen erfüllt und die Ausstellung von Zeugnisbewertungen und Äquivalenzbescheinigungen beantragen.

Voraussetzungen für Studienbeginn (Bachelor) nach 1. September 2020

Ab dem 1. September 2020 tritt die Reform der bisherigen PsychTh-APrV, das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThGAusbRefG), in Kraft.

Sie beginnen das Psychologiestudium nach September 2020? Dann gelten für Sie die neuen Regelungen.

Bei Beginn des Bachelor- und anschließendem Masterstudiums nach dem 1. September 2020, können Sie nach dem Bestehen der Approbationsprüfung zur Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. Fachtherapeut voraussichtlich ab Oktober 2025/2026 bei uns beginnen.

Sollte von der Politik die Möglichkeit eingeräumt werden, dass man auch mit dem „alten“ Bachelor den neuen Klinischen Master studieren kann, würden wir gegebenenfalls schon ab Oktober 2023 Weiterbildungen nach dem neuen Model anbieten.

Über die aktuellen Entwicklungen zum PsychThG können Sie sich bei der deutschen Psychotherapeutenvereinigung DPtV  dem Bundesministerium für Gesundheit oder auch hier informieren. Bei weiteren Fragen zur Reform oder Anerkennung Ihres Studienabschlusses kontaktieren Sie uns bitte hier.